Wie Sie die Ursachen erkennen können und Schimmel in der Wohnung effektiv entfernen

Mietrecht Schimmel

Die wichtigsten Fragen für Mieter und Vermieter zu Schimmel in der Wohnung

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Sehr viele Mieter kennen das Problem: In immer mehr Mietswohnungen und Häusern werden hoch isolierende Fenster eingebaut, um die Heizungskosten zu senken.

Allerdings werden durch diese neuen technischen Maßnahmen auch der bisherige Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden, sowie Haus- und Wohnungstüren deutlich verringert wenn nichts sogar unmöglich. Heiz- und Energiekosteneinsparungen gelten als höchste Priorität.

Dass durch die  enormen Dämmmaßnahmen und den geringeren Luftaustausch die Probleme für den Innenraum insgesamt größer werden können ist vielen nicht bewusst. Denn durch eine nicht ausreichende Belüftung der Wohnung können Schimmelpilze entstehen, die wiederrum den Bewohnern gesundheitliche Probleme machen können.

Zusammen mit einem Spezialisten in Sachen Mietrecht Schimmel, Herrn Bredercke haben wir hier die wichtigsten und häufigsten Fragen zum Thema Schimmel in der Wohnung zusammengefasst:

1. Was ist Schimmelpilzbefall oder Schimmel in der Wohnung? Wann entstehen Schimmelpilze (Schimmelbildung)? Was sind Wärmebrücken (Kältebrücken)?
2. Welche Schimmelpilzarten sind toxisch?
3. Wann kann wegen Schimmels gemindert werden?
4. Kann die Miete auch gemindert sein, wenn der Schimmel nicht toxisch ist?
5. Kann die Miete gemindert sein, wenn der Schimmel zwar toxisch ist, aber niemand durch den Schimmel erkrankt ist?
6. Was muss der Mieter beweisen, damit das Gericht eine Mietminderung feststellt? Wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht?
7. Wann kann der Mieter wegen des Schimmels fristlos kündigen? Welche Voraussetzungen hat die Rechtsprechung entwickelt?
8. Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Gutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten?
9. Welche Minderungsquoten sprechen Gerichte bei Schimmel in der Wohnung zu?
10. Kann der Mieter die Kosten, die er wegen der Beseitigung von Feuchtigkeit in der Wohnung aufgewendet hat, vom Vermieter ersetzt bekommen?

 

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