Mietkürzung bei Feuchtigkeit in der Wohnung
4. Kann die Miete auch gemindert sein, wenn der Schimmel nicht toxisch ist?
Hier ist die Rechtsprechung sich insgesamt noch etwas uneins, inwieweit eine Mietkürzung wegen Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung auch bei nicht giftigen Schimmel greift. So gibt es derzeit auch keine allgemeingültigen Vorgaben der Rechtsprechung darüber, ab wann eine bestimmte Schimmelpilzkonzentration als toxisch einzustufen ist.
In solchen Fällen kann meist nur auf bereits vorhandene Rechtsprechungen geschaut werden. In einem Fall urteilte das Landgericht Lübeck am 15.01.202 (AZ: 6S 161/100), dass sogar ein Recht auf fristlose Kündigung bestand, weil konkrete Verdachtsmomente vorlagen, die eine Gefährdung der Mieter vermuten ließen. Nicht relevant war für die Lübecker Richter, dass sich später – also nach der fristlosen Kündigung – herausstellte, dass eine Schimmelpilzkonzentration in giftiger Menge in der Raumluft nicht nachgewiesen werden konnte.
Dagegen urteilte das Kammergericht in einem Urteil vom 26.03.2004 (AZ: 12U 1493/00): Dort bestanden die Richter darauf, dass die Mieter zweifelsfrei mit Gutachten nachweisen, dass die Schimmelpilzsporen einen Mieter in seiner Gesundheit geschädigt haben.
Sollte der Schimmelbefall nachweisbar zu einer Geruchsbelästigung oder zu einer optischen Beeinträchtigung geführt haben oder dies tut, dann ist die Mietsache mangelhaft. Der Mieter kann also die Miete mindern, wenn modriger oder muffiger Geruch, Schimmel oder Feuchtigkeitsflecken auf Wand oder Tapete auftauchen. Die Rechtsprechung hat hier grundsätzlich keine Bedenken was einen Minderungsanspruch wegen Geruchsbelästigung oder optischer Mängel ausschließt. Was allerdings erforderlich ist, und hier liegt einer der Gründe für so viele Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter: Der Mieter muss konkret nachweisen, dass eine Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache durch die Feuchtigkeit oder Geruchsbelästigung vorliegt. Ebenfalls wichtig und entscheidend ob die Miete wegen des Schimmels gemindert werden kann: hat der Mieter durch sein evtl. falsches Verhalten (falsches Heiz- und Lüftungsverhalten) den Schimmel selbst versursacht?
Was ein Mieter beweisen muss, damit das Gericht eine Mietminderung feststellt
Welche Mietminderungen Sie bei welchen Schimmelbefall in der Wohnung ansetzen können wird in sogenannten Mietminderungstabellen festgehalten. Diese Tabellen bieten Informationen über Gerichtsurteile die in einer ähnlichen Situation eine Mietminderung zugesprochen hatten. Diese Mietminderungstabellen können meist nicht Eins zu eins und pauschal auf alle Fälle angewandt werden. Dennoch bieten Sie gute Anhaltspunkte und einen ersten Eindruck was in bestimmten Situationen möglich ist.
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