Wie Sie die Ursachen erkennen können und Schimmel in der Wohnung effektiv entfernen

Minderungsquoten bei Schimmel in der Wohnung

9. Welche Minderungsquoten sprechen Gerichte bei Schimmel in der Wohnung zu?

Wenn es um die Minderung der Miete bei Schimmel in der Wohnung geht, dann stellt sich sehr häufig o.g. Frage.  Wieviel Prozent von der bisherigern Miete kann ich also abziehen wenn dies und jenes Problem mit Schimmel in der Wohnung aufgetaucht ist.

Bei der Mietminderung geht man von zwei wesentlichen Dingen aus:

1. Mietminderung bei Schimmel wegen optischer Mängel und Gerüche:

Bei optischen Mängeln durch Schimmel und leichter Geruchsbelästigung reicht die Mietminderung erfahrungsgemäß von 5-20 %, je nach Größe der betroffenen Fläche oder Intensität des Geruchs. Es kann hier aber auch extreme Fälle geben. Wenn der Geruch wegen Schimmels sehr penetrant ist und sich auf alle wichtigen Räume der Wohnung ausdehnt, sind Minderungsquoten von bis zu 90 % denkbar. In einem Fall, der allerdings Lösungsmittelgeruch betraf, erkannte das Amtsgericht Schöneberg eine Mietminderung wegen Geruchsbelästigung von 90 % (Urteil vom 27.3.1996, Aktenzeichen: 6 C 32/92).

2. Mietmindung bei Gesundheitsgefahren durch Schimmel:

Schimmelbelastungen können je nach Intensität und Gefährdung für die Mieter und je nach Krankheitsbild bis zu einer Mietminderung von 100 % führen. Eine Mietminderung von 100 % (Mietreduzierung auf „0“) wird dann gegeben sein, wenn der Schimmel nachweisbar zu einer Unbewohnbarkeit der Wohnung führt. In einem Fall, in dem das Gericht eine Minderungsquote von 100 % erkannte, waren Bewohner der betroffenen Wohnung nachweislich lebensbedrohlich durch den Schimmel erkrankt.

Zusammengefasst:

Bei Schimmel kommt nahezu jede Minderungsquote vor – von einer nur sehr geringen Quote von 5 % für eine relativ geringe optische Beeinträchtigung bis hin zu 100 % wegen Unbewohnbarkeit aufgrund Gesundheitsschäden.

  • Häufig sprechen die Gerichte im Fall eines betroffenen Zimmers etwa 10-15 % Mietminderung zu (Schimmel an nasser Küchenwand, Landgericht (LG) Berlin, Urteil vom 15.10.2010, 65 S 136/10),
  • wenn der Schimmel vereinzelt an verschiedenen Stellen nicht großflächig auftritt ebenfalls etwa 10-15 % (LG Berlin, Urteil vom 22.10.2010, 63 S 690/09 – Minderungsquote nicht zugestanden) zu
  • im Fall von Schimmelbildung im Schlafzimmer der Eltern und im Kinderzimmer bis zu 50 % in den Wintermonaten (in denen der Schimmelbefall besonders stark war) (Amtsgericht Bremen, Urteil vom 16.5.2003, Aktenzeichen: 7 C 107/02).
  • weitere Minderungsquoten lesen Sie hier

Unser Tipp:  Handeln Sie bei der Mietminderung nicht voreilig, informieren Sie c den Vermieter rechtzeitig und umfassend. Sollte dieser wiederholt nicht reagieren dann ist wiederrum erst der schriftliche Weg, also die Androhung von Mietminderung anzuraten.

Lesen Sie weiter:  10. Kann der Mieter die Kosten (Stromkosten etc.), die er wegen der Entfeuchtung hatte, vom Vermieter verlangen? Welche Kosten kann der Mieter noch ersetzt verlangen? 

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