Wie Sie die Ursachen erkennen können und Schimmel in der Wohnung effektiv entfernen

Schimmel toxisch aber niemand erkrankt

Schimmel toxisch aber niemand erkrankt

5. Kann die Miete gemindert sein, wenn der Schimmel zwar toxisch ist, aber niemand durch den Schimmel erkrankt ist?

Unser Rechtsexpert schreibt hierzu:

Nach einer älteren Entscheidung des Landgerichts Berlin kommt es nur darauf an, ob nach der festgestellten Konzentration der Schimmelpilze eine objektive Gefährdungslage für die Mieter vorgelegen hat. Demnach ist eine Minderung aufgrund toxischer Belastung ohne nachgewiesene Erkrankung der Mieter denkbar. Nach einem älteren Urteil des Landgerichts Lübeck ist ein Mangel der Mietsache mit der Rechtsfolge, dass dadurch die Miete gemindert ist bereits bei einem Verdacht auf toxischen Schimmelbefall gegeben. Nach diesem, letztgenannten Urteil wäre die Miete gemindert, wenn toxischer Schimmel nachgewiesen wird, aber niemand durch den Schimmel zu Schaden gekommen ist.

Wenn Sie noch mehr Gerichtsurteile mit Prozentangaben der Mietminderung im jeweiligen Falle möchten können Sie auf unsere Mietminderungstabelle schauen.

weiter führt er aus:

Eine toxische Raumluftbelastung war in einem älteren Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.2.2002 (Aktenzeichen: 30 U 20/01) ausreichend für die Minderung der Miete. Die Richter des OLG Hamm hielten es für eine Minderung der Miete nicht für erforderlich, dass Personen durch die toxische Raumluftbelastung zu Schaden gekommen sind.

Tendenziell ist die Berliner Instanzrechtsprechung (Landgericht Berlin und Kammergericht) eher strenger. Man wird nach der Prüfung der Rechtsprechung wohl sagen müssen, dass eine Minderung vom Landgericht Berlin und vom Kammergericht eher zugestanden wird, wenn Personen durch den Schimmelbefall nachweisbar erkrankt sind.

Lesen Sie weiter:   6. Was muss der Mieter beweisen, damit das Gericht eine Mietminderung feststellt? Wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht?

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