Wie Sie die Ursachen erkennen können und Schimmel in der Wohnung effektiv entfernen

Schimmelpilzarten toxisch

Schimmelpilzarten toxisch

2. Welche Schimmelpilzarten sind toxisch?

Es gibt in der Wissenschaft mehr als 100.000 Schimmelpilzarten. Davon sind ca. 100 davon im Wohnbereich zu finden. Die Schimmelpilze wachsen und bilden eine Unzahl von Samen häufig Sporen oder Konide genannt, je nach Schimmelart. Diese Sporen sind winzig klein und und mit dem bloßen Auge oft nicht zu erkennen. Die Sporen werden allerdings millionenfach an die Raumluft abgegeben und zusammen mit dem Staub über die Luftbewegungen transportiert. Finden die Sporen eine von Wärme und Feuchtigkeit ideale Umgebung können sich hieraus wiederrum neue Pilze bilden, die wieder neue Sporen an die Raumluft abgeben können. Ein Kreislauf der einmal begonnen nur sehr schwer zu stoppen ist.

Schimmelpilzarten werden von der Fachwelt in vier Risikogruppen (Risikogruppen 1-4) eingeteilt. Die Einteilung basiert auf § 3 der Biostoffverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen).

  • Schimmelpilze, die in Risikogruppe 1 fallen, sind grundsätzlich unbedenklich. Bei diesen Schimmelpilzen ist es unwahrscheinlich, dass sie bei Personen, die sich in den betroffenen Räumen aufhalten, Krankheiten verursachen. In dieser Risikogruppe befinden sich allerdings auch solche Schimmelpilze, die bei stark immungeschwächten Personen Schäden hervorrufen können und solche Schimmelpilzarten, die Allergien hervorrufen können.
  • In Risikogruppe 2 fallen solche Schimmelpilze, die bei Mietern bzw. bei Personen, die sich in den Räumen aufhalten, Krankheiten hervorrufen können.
  • In Risikogruppe 3 fallen Schimmelpilze, die eine schwere Krankheit bei Mietern hervorrufen können oder im Fall betroffener Gewerberäume eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können. Eine Vorbeugung oder Behandlung der durch diese Schimmelpilze verursachten Krankheiten ist möglich.
  • In Risikogruppe 4 fallen Schimmelpilzarten, die schwere Krankheiten hervorrufen, gegen die vorbeugende Maßnahmen und Behandlungen nicht bekannt sind.

Wie werden Schimmelpilze also als toxisch eingestuft?

Von toxisch sprechen wir dann, wenn die Schimmelpilze in der Risikostufe 2-4 eingeordet werden.

Die Kriterien sind:

  • Natürliches Vorkommen und Verbreitung der Arten
  • Produktion von Giftstoffen (Mykotoxine)
  • Wege zur Aufnahme des Erregers (Mund, Lunge, Haut, Magen-Darm-Trakt)
  • Inkubationszeit einer eventuellen Erkrankung
  • Schwere und Verlauf einer möglichen Erkrankung (chronisch, akut)
  • Mögliche Folgekrankheiten oder Spätfolgen
  • Diagnosemöglichkeiten und Therapien (Antibiotika)
  • Übertragbarkeit einer Erkrankung
  • Bekannte Resistenzen gegenüber Antibiotika

Die in der Praxis am häufigsten auftretenden toxischen Schimmelpilzarten sind:

Risikogruppe 1:
Saccharomyces cerevisiae
(Bäckerhefe), Alternaria alternata (trotz hohem allergenen Potential !), Aspergillus versicolor

Risikogruppe 2:
Candida albicans
(häufigster Erreger von Hefe-Infektionen), Aspergillus fumigatus (häufigster Erreger von Aspergillosen), Aspergillus flavus (kann krebserregende Aflatoxine produzieren), Trichophyton mentagrophytes (Fußpilz-Erreger), Microsporum gypseum (Erreger von Hautmykosen)

Risikogruppe 3:
Coccidioides immitis
, Histoplasma capsulatum, Blastomyces dermatitidis (Erreger schwerer Systemmykosen, die den ganzen Körper betreffen können)

Risikogruppe 4:
Zur Zeit sind keine Pilze der Risikogruppe 4 bekannt.

Die Einstufungen erfolgen auf Basis von Identifizierungen einzelner Pilzarten aus  klinischen Isolaten. d.h.aus menschlichen Gewebeproben. Doch es ist zu bedenken, dass die Schimmelpilze bei Infektionen ein anderes Aussehen und Wachstumsverhalten zeigen können, was zu Fehlern bei der Identifizierung führen kann. So ist z.B. gerade bei Asperigillus niger, der auch nachweislich zu Infektionen der Ohren, Lunge und anderen Organen führen kann (Katayama et al., 2003; Langer et al., 2003; Mishra et al., 2004; Shah et al., 2004) in eine Risikogruppe unterteilt, die eher zu den ungefährlichen Umweltkeimen zählt.

So muss in jedem Fall einzeln ein Risiko für den Betreffenden erörtert werden, denn neben denn allgemeinen Kriterien gelten ebenfalls noch die persönlichen und individuellen Kriterien wie z.B. vorhandene Beschwerden, bereits vorhanden Allergien oder auch Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.

Wie hoch sind die Grenzwerte in Bezug auf Schimmel in der Wohnung?

Die Rechtsprechung hat keine konkreten Grenzwerte entwickelt, nach denen zwingend eine gesundheitliche Belastung der Mieter und damit ein Mangel der Mietsache gegeben ist. Wie das Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht) in einer Entscheidung vom 3.6.2010 (Aktenzeichen: 12 U 164/09) ausführte, kann die Frage, ob Schimmelpilze in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährden, nicht allgemein beantworten werden, sondern letztlich nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.

Lesen Sie weiter:    3. Wie kann wegen Schimmel gemindert werden (Mietminderung bei Schimmel)?

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