Schimmel in der Mietwohnung
Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung ?
Zu den häufigsten Wohnungsmängel in Deutschlands Wohnungen gehört der Schimmel. Zu den häufigsten Streitfällen zwischen Vermieter und Mieter ebenfalls. Wer ist Schuld am aufblühen des Schimmels in der Wohnung?
Hat der Vermieter seine Unterhaltspflicht ordnungsgemäß durchgeführt und sind Dächer und Kellerwände dicht? Gibt es keine undichten Rohrleitungen oder aber großflächige Kältebrücken und schlecht gedämmte Anschlüsse gerade im Fensterbereich?
Ist der Mieter seiner Obhut-Pflicht für die Wohnung durch Ausreichendens Lüften und Heizen nachgekommen oder hat er diese etwa vernachlässigt?
Wenn Schimmel in einer Mietswohnung auftritt, dann gelten hier etwas andere Regeln als in den eigenen 4-Wänden, wo man selbst verantwortlich ist. In der Mietswohnung geht es stets darum eine einwandfreie Kommunikation der Probleme, in diesem Fall der Schimmel, aktiv und vor allem schriftlich mit dem Vermieterzu führen.
Lesen Sie hierzu auch: Leitfaden für Mieter bei Schimmel in der Wohnung – von Rechtsexperte Alexander Bredereck
Den Schimmel dem Vermieter umgehend melden.
Sobald Feuchtigkeitsschäden und/ oder Schimmel in der Wohnung sichtbar werden, sind Sie verpflichtet umgehend dem Vermieter eine Meldung zu erstatten(§536 BGB). Diese Meldung sollte enthalten:
- wann ist der Schimmel in der Mietswohnung das erste Mal aufgetreten ?
- wo ist der Schimmel in der Wohnung sichtbar ?
- gibt es weitere Anzeichen für Schäden (Leckage an Rohrleitungen, etc.)
- Bilder der Stelle dokumentieren
- Termin setzen für späteste Rückmeldung des Vermieters
Wer dies unterlässt, dem gehen weitere Rechte, wie z.B. Mängelbeseitigung, Mietminderung und außerordentliche Kündigung evtl. verloren.
Bestandsaufnahme der Ist-Situation.
Um eine rasche und ursächliche Lösung des Problems zu finden, ist es notwendig eine Bestandsaufnahme der Wohnsituation zu machen. Hier hat sich bewährt, einen neutralen Gutachter bzw. Fachbetrieb der auf Schimmelpilzsanierung spezialisiert ist, zu Rate zu ziehen. Denn die Frage: wer ist in der Verantwortung für den Schimmelbefall wird für ein weiteres Vorgehen wichtig, auch in Bezug auf die Kosten der Beseitigung des Schimmels.
Schimmel untersuchen lassen – Schimmeltest.
Schimmel und dessen Sporen setzen sich vielfach im Hausstaub ab, und sind für zahlreiche Allergien ein wichtiger Indikator, diese auszulösen. Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, und eine gewisse Größe erreicht hat, ca. 20-30 qm2-cm dann sollten Sie auf einen Schimmeltest bestehen, der den Schimmel und dessen Spezies untersucht und bestimmt. Nur so können gezielt weitere Maßnahmen koordiniert und ggfs. auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Was sagen die bisherigen Urteile?
Es gibt mittlerweile ein große Anzahl an gültigen Rechtsurteilen in Bezug auf Schimmel in der Mietwohnung. Eine weitere Auflistung finden Sie demnächst hier in unserem Blog.
Lesen Sie auch: Leitfaden für Mieter bei Schimmel in der Wohnung – von Rechtsexperte Alexander Bredereck